Bevor der eigentliche Hochzeit ansteht, stellt sich die Frage wie feiert man dan Abschied vom Junggesellinnen bzw. Junggesellendasein.
Zur Auswahl stehen hierbei der gemeinsame Polterabend, oder die getrennten Feierlichkeiten, der Junggesellinnenabschied bzw. Junggesellenabschied. Doch schließen sich beide Feierlichkeiten nicht unbedingt gegenseitig aus.
Diese Hochzeitsbräuche haben einen gesellschaftlichen Hintergrund und stammen aus Zeiten, in denen die Bekanntgabe der Hochzeitsabsicht oder die erfolgte Eheschließung selber nicht so schnell und öffentlich wie heute verbreitet werden konnte.
Heute dienen diese Hochzeitsbräuche dem Zweck, die Eheschließung – neben dem öffentlichen Aushang im Standesamt - in der Gesellschaft anzukündigen und auch bekanntzugeben.
Der Polterabend
Braut und Bräutigam feiern kurz vor der Hochzeit eine Party mit Freunden und Bekannten, um sich gemeinsam aus dem Leben als Ledige zu verabschieden. Alt hergebracht werden zu dieser Feier vom Brautpaar keine Personen speziell eingeladen. Es werden lediglich Ort und Zeit des Polterabends bekannt gegeben: kommen darf dann, wer möchte. So bieten die Heiratswilligen auch den Personen, die nicht zur eigentlichen Hochzeitsfeier eingeladen sind, Gelegenheit zu einer Teilnahme am Hochzeitsgeschehen. Bei dieser Feier wird dann „gepoltert“: es wird von den Gästen mitgebrachtes Porzellan zerschlagen, was getreu nach dem Motto „Scherben bringen Glück“ dem Brautpaar zu einer guten Ehe verhelfen soll.
Der Junggesellinnenabschied bzw. Junggesellenabschied
Der „Junggesellenabschied“, meist am Vorabend der Hochzeit, ist ein mittlerweile ebenfalls weit verbreiteter Brauch. Dabei verabschieden sich Braut und Bräutigam getrennt voneinander in ihrem jeweils eigenen Freundeskreis vom bisherigen Junggesellenleben. Diese Veranstaltungen sind meist sehr öffentlichkeitswirksam, weil die Heiratswilligen durch ihren Freundeskreis zu witzigen, niedlichen oder anrüchigen Aktionen „verpflichtet“ werden.